Tittling Aktuell

  1. VG Tittling informiert in eigener Sache:

    Eingeschränkter Betrieb im Einwohnermelde-, Pass-, Gewerbe- und Standesamt

     

     

    Aufgrund personeller Engpässe sind an folgenden Tagen die vorgenannten Dienststellen geschlossen:

    Donnerstag, 16. März 2023
    Freitag, 17. März 2023
    Freitag, 24. März 2023
    Dienstag, 28. März 2023

    Außerdem können aufgrund einer EDV-Programmumstellung am Montag, 20. März 2023 und Dienstag, 21. März 2023 keine Gewerbemeldungen entgegengenommen werden.

    Um Beachtung der Dienststellenschließungen bei Ihren Erledigungen im Rathaus wird gebeten.

    Wir bitten um Ihr Verständnis!

  2. Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-/Jugendschöffen-Vorschlagsliste

  3. Ortsvorstellung in Gebärdensprache

    Zusammen mit den Nachbarorten Fürstenstein, Neukirchen vorm Wald und Ruderting sowie der ARGE Ilztal & Dreiburgenland wurde dieses barrierefreie Projekt realisiert um taubstummen oder gehörlosen Menschen Informationen über unsere Urlaubsregion zukommen zu lassen.

    Avatar präsentiert unseren Urlaubsort

  4. Erneuerung der Belüftungsanlage der Kläranlage Tittling

    Standort: Kothingrub 20, 94104 Tittling
    Bauherr: Markt Tittling, Marktplatz, 94104 Tittling

  5. Bayerisches Landesamt für Steuern

    Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

    Neuregelung der Grundsteuer

    Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
    Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
    Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
    Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.