Mittelzentrum Tittling

Wappen des Bayerischen StaatsministeriumIn der neuesten Ausgabe des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes wurde die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP) bekannt gegeben. Darin ist nun festgeschrieben, dass der Markt Tittling ab dem 01. September 2013 als zentraler Ort eingestuft wurde, bzw. zum Mittelzentrum aufgewertet wurde.

 

Funktionen der zentralen Orte: Zentrale Orte sollen überörtliche Versorgungsfunktionen für sich und andere Gemeinden wahrnehmen. In ihnen sollen überörtliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge gebündelt werden.

Ober- und Mittelzentren in der Region.Vorzug der zentralen Orte: Bei der Sicherung, der Bereitstellung und dem Ausbau zentralörtlicher Einrichtungen ist zentralen Orten der jeweiligen Stufe in der Regel der Vorzug einzuräumen.

Konzentration von Einrichtungen: Die zentralörtlichen Einrichtungen sind in den Siedlungs- und Versorgungskernen der zentralen Orte zu realisieren.

Mittelzentren: Die als Mittelzentren eingestuften Gemeinden, die Fachplanungsträger und die Regionalen Planungsverbände sollen darauf hinwirken, dass die Bevölkerung in allen Teilräumen mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt werden.

Die Karte zeigt die zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) in der Region.